Mit Winterdienst und Winterbetreuung unterstützen wir Eigentümer von Häusern und Gewerbeobjekten in Niederösterreich und Wien. Diese müssen nämlich Verordnungen der jeweiligen Gemeinden hinsichtlich Splittstreuung und Schneeräumung nachkommen. Zum anderen geht es auch darum, für sich selbst, Besucher oder Kunden Zufahrten, Gehwege und Parkplätze freizuhalten und von Schnee zu räumen.
Auch wenn die letzten Jahre in Wien und Niederösterreich eher schneearm waren, sinken die Temperaturen immer wieder unter 0 Grad, wodurch die Glatteisgefahr steigt. Die vorgeschriebene Schneeräumung zwischen 1. November und 15. April stellt Hausbesitzer vor allem in den frühen Morgenstunden oft vor große Herausforderungen. Mit unserem Winterdienst gehen Sie sicher, dass die Schneeräumung und Splittstreuung rund um Ihre Immobilie erfolgt. So können Sie auch bei unsicherer Wetterlage beruhigt schlafen.
Dank moderner Ausrüstung für den Winterdienst sind wir in der Lage, auch große Flächen in die Winterbetreuung zu übernehmen und schnell von Schnee zu räumen. Ob die Schneeräumung auf einem Privatweg erfolgen soll, damit Sie zu Ihrem Haus gelangen oder der Gehsteig vor Ihrem Büro geräumt werden soll – wir sind von früh bis spät im Einsatz dafür! Darüber hinaus achten wir selbstverständlich auf Gefahrenquellen wie Eisbildung am Dach oder fahrlässige Situationen und entschärfen diese. Selbstverständlich zählt auch die Splittkehrung nach dem Winter zu unserem Aufgabengebiet im Rahmen der Winterbetreuung.
Die Winterbetreuung umfasst alle Tätigkeiten, die der Sicherung und Räumung von Gehwegen, Zufahrten und Parkplatzflächen im Winter dienen. Die Schneeräumung zählt dazu ebenso wie die Splittstreuung oder das Aufstellen von Warnstangen, um Verletzungen durch Dachlawinen zu vermeiden. Auch die Splittkehrung im Frühjahr gehört zum Winterdienst.
Wie viel der Winterdienst kostet, hängt von den gewünschten Leistungen und dem Umfang ab. Nach einer Besichtigung der zu betreuenden Flächen kann eine Pauschale für die Winterbetreuung erstellt werden.
Eigentümer von Immobilien, die an öffentliches Verkehrsflächen grenzen, sind zum Winterdienst verpflichtet. Auch für Gewerbebetriebe mit Kundenkontakt empfiehlt es sich, sich um Schneeräumung und Splittstreuung auf privaten Gehwegen und Zufahrten zu kümmern. Jedoch gibt es keine Pflicht, dass der Winterdienst selbst ausgeführt werden muss. So kann die Schneebeseitigung und Splittstreuung auch problemlos ausgelagert werden.
Erfahren Sie die Winterdienst-Kosten für Ihren Bedarf!